Jetzt Antrag auf Bildung und Teilhabe online erhalten und wir helfen dir bei der Genehmigung.

Jetzt innerhalb von weniger als 1 Minute Förderfähigkeit für Bildung und Teilhabe prüfen und wir helfen dir gratis bei deiner Antragserstellung. Nachhilfe im Wert von bis zu 5.280€ sichern. Ganz ohne Amtsdeutsch und Papierkram.

BuT gratis online beantragen: Eine Win-Win-Win-Situation

Wo kommen diese drei Wins plötzlich her? Eigentlich wären es noch viel mehr, aber wir
wollten auch nicht übertreiben. Du bekommst als Service von uns:

1. Förderung prüfen

1 Minute. Mit uns dauert es nicht länger! Ganz schön fix, oder? So bleibt mehr Zeit für die Familie. Du siehst sofort ob du berechtigt bist!

2. Wir erstellen dir deinen BuT-Antrag

Du bekommst einen persönlichen Ansprechpartner. Zusätzlich ist eine übersichtliche Checkliste für dich hinterlegt. So vergessen wir garantiert nichts.

3. BuT-Antrag genehmigt

Sobald dein BuT-Antrag genehmigt ist und du die amtliche Bestätigung hast, kannst du mit der ersten geförderten Nachhilfestunde beginnen. 

Was ist Bildung und Teilhabe?

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).

Hierbei müssen folgende Leistungen nicht extra beantragt werden, da diese im Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II enthalten sind:

Lediglich der Antrag auf Lernförderung muss gesondert beantragt werden und hat sich bei vielen Eltern als kompliziert und unverständlich herausgestellt. Ob du berechtigt bist, die Nachhilfe deines Kindes fördern zu lassen, überprüfen wir für dich.

Erfolgreicher Bildung und Teilhabe Antrag: Mehr Bildung. Mehr Leben.

Unglaublich wie sich ein positiver BuT-Antrag auf das alltägliche Leben auswirken kann

Anschluss halten

Wenn das Kind in der Schule nicht mehr mitkommt und du finanzielle Sorgen hast, kannst du deinem Kind mit BuT ermöglichen in der Schule zu glänzen.

Altersvorsorge

Bildung ist die beste Altersvorsorge. Wer in jungen Jahren in seine Fähigkeiten investiert, kann auch noch mit 70 oder 80 selbstständiger leben.

Karrierechancen

Gute Noten in der Schule sind entscheidend für die Ausbildung oder Bewerbungsgespräche. Eine Förderung erhöht die Karriereaussicht.

Geld sparen

Durch einen erfolgreichen BuT-Antrag wird die Nachhilfe mit durchschnittlich 1.500 € gefördert. Damit sparst du dir sehr viel Geld und ermöglichst Bildung.

Wissen macht Ah!

Neues zu lernen und Dinge aus der Schule zu verstehen, macht glücklich und stärkt das Selbstbewusstsein.

Deine Traum-Noten

Niemand mag schlechte Noten. Schule macht erst richtig Spaß, wenn man gute Ergebnisse erzielt. Nachhilfe ist ein guter Weg in die richtige Richtung.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann dein Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn du dir die Kosten dafür ansonsten nicht leisten kannst.

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt dein Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

Ausflüge in der Schule oder Kita

Die Kosten für Kita- und Schulausflüge werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit dir abrechnet – aber zum Beispiel nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs. 

Voraussetzung ist, dass dein Kind unter 25 Jahre alt ist.

Persönlicher Schulbedarf

Wenn dein Kind zur Schule geht, erhältst du pro Schuljahr einen Zuschuss von 154,50 Euro für den Schulbedarf deines Kindes. Mit dem Zuschuss kannst du deinem Kind eine angemessene Ausstattung für die Schule kaufen, zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Wenn du mehrere Kinder hast, erhältst du den Zuschuss in jedem Schuljahr einmal für jedes Kind.

Hinweis: Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten die Pauschale ohne Antragstellung. Für alle Schüler ab 15 Jahre ist ein Nachweis (Schulbescheinigung) über den Schulbesuch beizufügen.

Fahrt zur Schule

Wenn dein Kind mit dem Zug oder dem Bus oder mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren muss, kannst du möglicherweise einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen.

Voraussetzung ist,

  • dass die Kosten von deiner Stadt, der Gemeinde oder von einem anderen öffentlichen Träger nicht übernommen werden. Die Kosten werden komplett übernommen, auch wenn dein Kind diese Monatskarte privat nutzen kann.
  • dass die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs mehr als vier Kilometer (bei Grundschülern mehr als zwei Kilometer) von der Wohnung entfernt liegt.

Lernförderung (wie Nachhilfe)

Wenn dein Kind Probleme in der Schule hat, kann es auch Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) bekommen. Das Kind muss nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung zu erhalten.

Bitte sprich dich erst einmal mit der Lehrerin oder dem Lehrer deines Kindes ab. Sie oder er kennt die schulischen Leistungen deines Kindes gut und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung braucht. Im zweiten Schritt muss die Lehrerin oder der Lehrer den Förderbedarf bescheinigen.

Da es bei der Antragsstellung oft zu Problemen kommt und die Komplexität bei vielen Antragsstellenden zu einer Ablehnung führt, helfen wir dir als Experten erfolgreich die Förderung für Nachhilfe zu erhalten.

Wenn es an deiner Schule keine ausreichende Lernförderung gibt, kannst du auch eine Lernförderung außerhalb der Schule nutzen. Sie muss jedoch geeignet sein, damit dein Kind das Lernziel erreichen kann. Kostenfreie Angebote sind hier vorrangig zu nutzen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Es reicht aus, dass eine bestimmte Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird (einfacher Nachweis). In diesen Fällen wird „grundsätzlich“ davon ausgegangen, dass Kosten anfallen und es wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich gewährt. Diesen Betrag kannst du zum Beispiel nutzen für:

  • Babyschwimmen oder Babymassage,
  • Musikunterricht,
  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Kulturverein
  • Museumsbesuche (nur im Rahmen der kulturellen Bildung, nicht zur individuellen Freizeitgestaltung)
  • andere gemeinschaftliche Aktivitäten kultureller Bildung oder
  • Ferienangebote.

Diesen Betrag kannst du bekommen, bis dein Kind 18 Jahre alt wird.

Mittagessen an Schule, Kita oder Hort

Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.

Ein kurzes Telefonat mit der Stadt, Gemeinde oder dem Sozialamt kann sich lohnen. Eine Übersicht, wo du dich zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort informieren kannst, findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) "Leistungen für Bildung und Teilhabe" sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in deinem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn du oder dein Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mehr zu diesen Voraussetzungen erfährst du bei den einzelnen Leistungen.

Häufige Fragen

Warum kostet unser Service kein Geld?

Unserer Meinung nach wissen die meisten antragsberechtigten Familien in Deutschland nichts von ihrem Glück zur kostenlosen Nachhilfe. Das finden wir schade. Am Ende bekommst du gratis Nachhilfe und wir können es mit dem Staat abrechnen, ohne dass du Aufwand hast. Also win-win!

Lauern Zusatzkosten?

Nein! Die Beantragung von BuT ist gratis. Und da der geförderte Unterricht nicht privat bezuschusst werden darf, gibt es keine Zusatzkosten, die auf dich zukommen!

Wer steht hinter dieser Seite?

bildung-und-teilhabe-antrag.de ist ein gratis Tool von TutorSpace. Unsere Bildungseinrichtung wurde 2019 von Patrick Nadler, Dr. Christoph Jaschinski und Dr. Felix Michl gegründet. Sie kommen aus unterschiedlichen Welten, teilen aber eine gemeinsame Vision: Mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland und Schüler, die ihr volles Potential entfalten können.

Neben der bestbewerteten Online-Schule in Deutschland, einer preisgekrönten Initiative mit über 2.000 geholfenen ukrainischen Flüchtlingen und kostenlosen Weiterbildungswebinaren für Eltern (bildungstalks.de) haben sie dieses Tool ins Leben gerufen.