Bildung und Teilhabe Kiel: Antrag und Anleitung für das Jobcenter

Für Eltern aus Kiel (Bundesland Schleswig-Holstein) und der umliegenden Region, die auf Unterstützung angewiesen sind, ist es schwierig, ihren Kindern Freizeitmöglichkeiten und Chancen in der Schule zu bieten. Aber bedürftige Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Kiel haben Anspruch auf Bildung und Teilhabe (BUT) an Tagesausflügen, gemeinsamen Mahlzeiten in Schule und Kita sowie Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Auch gehört Nachhilfe dazu. Das Bildungspaket unterstützt in Deutschland bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Jobcenter Kiel

Hier kannst du die Anträge und das Formular für Bildung und Teilhabe einreichen. Die Stelle übernimmt dann auch die Bewilligung von Bildung und Teilhabe oder den Zuschuss.

Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Nord

Ansprechpartner :
Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Nord
Adresse: ‍Mercatorstraße 40, 24106 Kiel
Telefon: 0431 389 00 168
Mail: jobcenter-kiel.nord@arge-sgb2.de
Webseite: Hier klicken

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30–12:30 Uhr
Dienstag: 07:30–12:30 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30–12:30 Uhr

‍Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Mitte

Ansprechpartner :
‍Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Mitte
Adresse: ‍‍Stephan-Heinzel-Str. 2, 24116 Kiel
Telefon: 0431 666 87 158
Mail: jobcenter-kiel.mitte@arge-sgb2.de
Webseite: Hier klicken

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30–12:30 Uhr
Dienstag: 07:30–12:30 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30–12:30 Uhr

Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Süd

Ansprechpartner :
‍Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Mitte
Adresse: ‍‍‍Saarbrückenstr. 149, 24113 Kiel
Telefon: 0431 666 69 103
Mail: jobcenter-kiel.sued@arge-sgb2.de
Webseite: Hier klicken

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30–12:30 Uhr
Dienstag: 07:30–12:30 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30–12:30 Uhr

Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Gaarden

Ansprechpartner :
Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Gaarden
Adresse: ‍‍‍‍Bahnhofstr. 38a, 24143 Kiel
Telefon: 0431 800 12 190
Mail: jobcenter-kiel.gaarden@jobcenter-ge.de
Webseite: Hier klicken

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30–12:30 Uhr
Dienstag: 07:30–12:30 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30–12:30 Uhr

Warum solltest du in Kiel erst mit uns Kontakt aufnehmen?

Bei der Antragsstellung gibt es einiges zu beachten und ein Fehler im BuT-Formular kann direkt dazu führen, dass dein Antrag nicht bewilligt wird. Wir helfen dir gratis mit einer Schritt für Schritt Anleitung und mit unserer Hilfe kannst du dir Nachhilfe im Wert von bis zu 5.280€ sichern. Ganz einfach und ohne Amtsdeutsch.

1. Förderung prüfen

1 Minute. Mit uns dauert es nicht länger! Ganz schön fix, oder? So bleibt mehr Zeit für die Familie. Du siehst sofort ob du berechtigt bist!

2. Wir erstellen dir deinen BuT-Antrag

Du bekommst einen persönlichen Ansprechpartner. Zusätzlich ist eine übersichtliche Checkliste für dich hinterlegt. So vergessen wir garantiert nichts.

3. BuT-Antrag genehmigt

Sobald dein BuT-Antrag genehmigt ist und du die amtliche Bestätigung hast, kannst du mit der ersten geförderten Nachhilfestunde beginnen. 

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe

Was ist Bildung und Teilhabe?

Bildung und Teilhabe (BuT) hilft Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, am Schulleben teilzuhaben. Leistungen beinhalten: Nachhilfe, persönlicher Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Leistungen umfassen: Ausflüge in der Schule oder Kita, Lernförderung wie Nachhilfe, persönlicher Schulbedarf, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Fahrt zur Schule und Mittagessen an Schule, Kita oder Hort

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in deinem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn du oder dein Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehst: Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt), Sozialgeld, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungen oder Wohngeld.

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe in Kiel?

Wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird, kannst du den Antrag beim Jobcenter stellen. Den Kontakt findest du hier auf der Seite. In anderen Fällen musst du den Antrag bei deiner Stadt, Gemeinde oder deinem Landkreis stellen. Die Kontaktdaten für deine Ansprechpartner findest du auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums. Wenn du dich bei uns meldest, kümmern wir uns um den gesamten Prozess.